Autority GmbH
Unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt ("Nachrangdarlehen"). Bezeichnung: "Nachrangdarlehen der Autority GmbH zu 5,00% 2025"
Autority GmbH - Vorhaben
Geschäftstätigkeit ist die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung einer Online-Plattform für Verbraucher, die sich schwerpunktmäßig mit Informationen und Dienstleistungen rund um das Thema Kraftfahrzeuge und KFZ-Gutachten beschäftigt
Investiere in die Autority GmbH.
Rahmendaten des Projekts:
weitere Infos finden Sie im Vermögensanlageinformationsblatt.
Warnhinweis:
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Diese Anlage richtet sich ausschließlich an Mitglieder des BVSK e.V. und AGS e.V. !

Laufzeit: 5 Jahre
Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Anleger individuell mit dem Vertragsschluss (Annahme der Zeichnung durch den Emittenten) und endet für alle Anleger einheitlich am 30.06.2030. Der Emittentin steht ab dem 30.06.2025 jederzeit das Recht zur ordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu. Das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Anleger ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung durch den Anleger und/oder Emittenten aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Konditionen: 5,00% p.a.
Der Nachrangdarlehensbetrag wird mit einem Zinssatz von 5 % p.a. („Zinssatz“) verzinst, beginnend vom Eingang des Nachrangdarlehensbetrages auf dem Gesellschaftskonto („Auszahlungstag“), basierend darauf, dass ein Jahr 360 Tage hat, 12 Monate, eingeteilt in jeweils 30 Tage. Die Zinsen werden jährlich auf ein durch den Nachrangdarlehensgläubiger zu nennendes Konto ausgezahlt, erstmalig zum 30.06.2026 und letztmalig zum 30.06.2030. Die Auszahlung des Rückzahlungsbetrages erfolgt vorbehaltlich des vereinbarten Nachrangs mit qualifiziertem Rangrücktritt zum 30.06.2030. Eine vorzeitige Rückzahlung durch die Emittentin ist ab dem 30.06.2025 aufgrund deren ordentlichen Kündigung zuzüglich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Emissionsvolumen:
1,75 Mio EUR - 3.5 Mio EUR
Das Nachrangdarlehen wird im Rahmen einer Anlagevermittlung über eine Internet-Dienstleistungsplattform durch eine Vielzahl von Nachrangdarlehensverträgen angeboten, die, bis auf den Betrag, identisch ausgestaltet sind, im Gesamtbetrag von maximal 3.500.000 € („Funding-Limit“, maximales Emissionsvolumen).
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine unternehmerisch geprägte Investition in Form von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Anleger erhalten keine Anteile an dem Emittenten, sondern qualifiziert nachrangig ausgestaltete Ansprüche auf Verzinsung und Rückzahlung des gewährten Nachrangdarlehens.
Zuteilungsverfahren
Die Anzahl der gezeichneten Nachrangdarlehensverträge, die von der Emittentin für jeden Anleger individuell angenommen werden („Zuteilung“), bestimmt sich wie folgt: Jeder Anleger, der BVSK e.V. oder AGS e.V. -Mitglied ist, erhält ein Nachrangdarlehen („Basis-Nachrangdarlehen“) ohne weitere Voraussetzung zugeteilt („Basis-Zuteilung“). Soweit nach der Basis-Zuteilung das Kontingent an Nachrangdarlehensverträgen noch nicht erschöpft ist, erhält jeder Anleger, der mehr als ein Nachrangdarlehen gezeichnet hat, die aus dem Kontingent verbleibenden Nachrangdarlehen anteilig zugeteilt. Einzelheiten entnehmen Sie dem Vermögensanlageinformationsblatt oder den Darlehensbedingungen.
Warnhinweis:
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Fragen? Dann kontaktiere uns und erhalte weitere Infos zur Autority GmbH.